Nachtangeln
Gastangler
Tageskarte benötigt
Fangbeschränkung
Der Lachermeier Weiher und der Blumhofer Weiher sind unsere größten Gewässer mit ca. 22 ha und 4 ha. Zugleich sind sie auch die Gewässer, welche am weitesten entfernt sind. Die beiden Seen befinden sich in der Nähe von Manching (südlich von Ingolstadt). Sie sind allerdings über die A9 relativ schnell zu erreichen. Es besteht die Möglichkeit für den Lachermeier Weiher eines von drei Vereinsbooten für 10 Euro am Tag zu mieten. Den Schlüssel hierfür erhalten Sie in der Anglerwelt FFB (Malchinger Straße 4a, Tel.:08141-27 77 4) oder vom Gewässerwart (Treml, Michael) oder vom Fischereiladen Hoffmann in Reichertshofen (Gotteshofen 7). Das Fischen von der Insel aus ist verboten, Vogelschutzgebiet!!! Man sollte sich der Insel, mit dem Boot nicht zu sehr nähern, um die nistenden Vögel nicht zu stören. Wir haben in beiden Seen einen schönen Hechtbestand. Weiterhin kann man sein Glück auf Karpfen, Waller und Zander versuchen. Machmal sind auch Schleien bis 6 Pfund zu überlisten. Schleppfischer kommen auf Ihre Kosten. Aber liebe Schleppfischer, bitte Rücksicht auf Angelfreunde die am Ufer sitzen. Bitte beachten Sie die erweiterten Regelungen für dieses Gewässer.
Gewässersteckbrief
Name: | Blumhofer Weiher |
Gewässergröße: | ca. 4 ha |
Klassifizierung: | Baggersee |
max. Tiefe | 5 m |
Fangbeschränkung
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Spezielle Regelungen:
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Unsere Gewässerwarte
Treml, Michael | Mobil: 0170 / 7 83 32 85 |
Krauße, Mario | Mobil: 0162 / 1 98 30 51 |
Fischereiaufseher
Hoffmann, Manfred | Telefon: 08453 / 82 71 Mobil: 0160 / 4 17 96 24 |
Vorkommende Fische
Weißfische aller Art, Barsch, Krebse, Muscheln, Armur (Grasfisch), Spiegel-, Schuppen- und Koikarpfen, Schleie, Aal, Hecht, Zander und Waller |
Karte
Zusatzregelungen |
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Wir bitten Sie diese Regeln strengstens zu beachten und einzuhalten. Das Aufsichtspersonal wurde angewiesen, auf die Umsetzung und Einhaltung der Regeln zu achten. Verstöße und Zuwiderhandlungen werden mit Entzug des Fangbuches oder der Jahreskarte geahndet. Bei Verstößen von Begleitpersonen haftet ebenfalls das Mitglied oder der Jahreskartenfischer und wird mit Entzug der Angelerlaubnis geahndet. Bei entstanden Schäden oder Verschmutzung, hat das Mitglied oder der Jahreskartenfischer die entstandenen Kosten für die Beseitigung des Missstandes zu tragen. |